AGBs
Allgemeine Verkaufsbedingungen der Lighthouse Pharma GmbH
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten nur gegenüber Unternehmen
sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Sie gelten nicht gegenüber
Verbrauchern.
(2) Die AVB gelten insbesondere für alle Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung von
unseren Produkten, ohne Rücksicht darauf, ob wir diese selbst herstellen oder bei Zulieferern
einkaufen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die AVB in der zum Zeitpunkt der Bestellung
des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als
Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass in jedem Einzelfall wieder
auf sie hingewiesen werden muss.
(3) Unsere AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Geltung, soweit wir sie nicht
ausdrücklich anerkennen, selbst wenn wir in Kenntnis derartiger Bedingungen Lieferungen an den
Kunden vorbehaltslos erbringen. Nebenabreden, Ergänzungen und Sondervereinbarungen bedürfen
unserer schriftlichen Bestätigung.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Die Bestellung unserer Produkte durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Wir
sind berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Zugang anzunehmen,
sofern nicht eine bestimmte Annahmefrist ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Unsere Annahme erfolgt entweder schriftlich (idR durch Auftragsbestätigung) oder durch
vorbehaltslose Lieferung der bestellten Produkte an den Kunden.
§ 3 Lieferzeit und Lieferverzug, Teillieferung
(1) Unsere Angaben zu Fristen und Terminen sind stets unverbindlich, es sei denn, dass ausdrücklich in Textform ein Fixgeschäft oder besondere sonstige verbindliche Liefertermine vereinbart werden. Derart vereinbarte Lieferfristen und -termine beginnen mit Absendung unserer Auftragsbestätigung. Halten wir einen vereinbarten Liefertermin nicht ein, tritt Lieferverzug erst nach Ablauf einer vom Kunden in Textform eingeräumten angemessenen Nachfrist von mindestens einer Woche ein.
(2) Sofern wir verbindliche Lieferfristen und -termine aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
(3) Zur Vornahme von Teillieferungen innerhalb der vereinbarten Lieferfristen und -termine sind wir berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
§ 4 Lieferung, Gefahrübergang
(1) Die Lieferung unserer Produkte erfolgt EXW (Incoterms 2020) ab unserem Lager in München, Deutschland, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden werden unsere Produkte an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Produkte geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Produkte sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Übergabe der Lieferung an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar in Euro ab Lager (EXW), zzgl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
(2) Beim Versendungskauf trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf.
vom Kunden gewünschten Transportversicherung.
(3) Unsere Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum und Lieferung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
(4) Bei verspäteten Zahlungen berechnen wir ohne weitere Mahnung Verzugszinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB. Das Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, behalten wir uns vor. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf die ältesten Forderungen, und zwar in der Reihenfolge Kosten, Zinsen, Hauptforderung, angerechnet. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen ist nur wegen von uns anerkannter, nicht bestrittener oder rechtskräftig festgestellter Rechtsansprüche des Kunden statthaft.
(5) Bestehen nach Annahme von Bestellungen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden oder werden fällige Rechnungen nicht bezahlt bzw. ein eingeräumtes Zahlungsziel überschritten, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns gegen den Kunden zum jetzigen Zeitpunkt oder in Zukunft zustehender Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus der Geschäftsbeziehung, das Eigentum an den gelieferten Produkten vor.
(2) Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte verwenden und im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Die Entgeltforderungen des Kunden gegen seine Abnehmer aus einem Weiterverkauf der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte sowie diejenigen Forderungen des Kunden bezüglich der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen) und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt uns der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde darf diese an uns abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen für uns einziehen, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. Unser Recht, diese Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt; allerdings werden wir die Forderungen nicht selbst geltend machen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Sofern sich der Kunde jedoch vertragswidrig verhält – insbesondere, sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist – können wir vom Kunden verlangen, dass dieser uns die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und uns alle Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die wir zur Geltendmachung der Forderungen benötigen.
(3) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
§ 7 Gewährleistung
Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 8 Haftung
(1) Wir haften nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes sowie in Fällen zu vertretenden Unvermögens und zu vertretender Unmöglichkeit. Ferner haften wir in Fällen der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie, wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen und bei von uns zu vertretenden Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haften wir nur im Falle der Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten), d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(2) In allen anderen Fällen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Insbesondere sind Ansprüche auf Ersatz von Schäden aller Art, die infolge unsachgemäßer Änderung oder Behandlung unserer Produkte durch den Kunden entstehen, ausgeschlossen, es sei denn, wir hätten sie zu vertreten.
(3) Soweit unsere Haftung aufgrund der vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Datenspeicherung
Personenbezogene Daten des Kunden werden von uns EDV-mäßig gespeichert und zum Zwecke der Vertragserfüllung verarbeitet, solange und soweit dies geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist.
§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Für diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Anwendung der Vorschriften über den internationalen Warenkauf (CISG, UN-Kaufrecht).
(2) Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz in 81667 München (Bundesrepublik Deutschland). Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
(3) Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Regelungszielen am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eventuell auftretende Lücken des Vertrages.